Trau keinem Zitat, das du nicht selbst aus dem Zusammenhang gerissen hast (Johannes Rau)

Man kann ja zu der angekündigten minimalen Erhöhung der Regelsätze für Hartz 4 stehen, wie man möchte. Zu hoch, zu wenig, absenken, oder genau richtig. Fakt ist, dass dass es nicht sehr viel Geld ist und man als Bezieher auf seine Ausgaben genau achten muss.

Ein paar Links in denen Personen zitiert werden, die den Ausfall als zu gering erachten:

  1. Beitrag von "Die Linke"
  2. Aussage von Gabriel gemeldet von Reuters.com
  3. Artikel des Hamburger Abendblatts
  4. Artikel des SWR

Je nach Interviewpartner, Author, bzw. Redner ist dann nur davon die Rede, dass es zu wenig sei, bei manchen wird aber mehr oder weniger direkt von Verfassungsbruch gesprochen, oder dass das Bundesverfassungsgerichturteil vom 9. Februar 2010 nicht beachtet werden würde. Von einigen wird eine mögliche Klage vor dem Verfassungsgericht angedeutet.

Der Umstand, dass das Urteil oft für die Argumentation angeführt wird, sollte einen hellhörig werden lassen. Zitate werden ja gerne mal aus dem Zusammenhang gerissen und dann für die eigene Argumentation sachdienlich wiedergegeben. Macht man sich die Mühe und liest man das Urteil, findet man Folgendes:

Unter Randnummer 151 steht:

Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von gerundet 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend erkannt werden.

In Randnummer 155 heißt es dann:

Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist.

Bei Randnummer 173 und folgenden findet sich dann die Begründung, warum die Regelsätze für verfassungswidrig erklärt wurden:

Die Regelleistung von 345 Euro nach § 20 Abs. 2 1. Halbsatz SGB II a.F. ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells, das der Gesetzgeber selbst gewählt und zur Grundlage seiner Bemessung des notwendigen Existenzminimums gemacht hat, ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, wurde nicht bemängelt, dass zu wenig gezahlt wird, sondern nur, wie die Höhe der Zahlung bestimmt wurde.
Geht man jetzt davon aus, dass die Bundesregierung diesmal ihre Hausaufgaben gründlich erledigt hat, gibt es diesmal eine Begründung, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Bezüglich der Höhe frage ich mich, warum das Bundesverfassungsgericht nun anders urteilen sollte, als es bereits Anfang des Jahres getan hat.

Ausgehend von meiner Interpretation des Urteils und sofern die Meldungen der Nachrichtenportale und Agenturen die Aussagen der Personen richtig wiedergeben, stellt sich bei den Personen, die das Urteil für sich anführen, die Frage, warum davon redet wird, dass das Vorhaben der Bundesregierung verfassungswidrig sei und warum das Urteil missachtet werden würde.

Wie auch immer man diese Fragen für sich beantworten und zu dem Thema steht mag. Die Lehre, die man aus dem Ganzen ziehen kann, wurde von Johannes Rau schon sehr zutreffend formuliert:

Trau keinem Zitat, das du nicht selbst aus dem Zusammenhang gerissen hast.