Zensurerleichterungsgesetz oder auch Zugangserschwerungsgesetz

Das BKA hat nun belegt, dass Löschen statt Sperren sehr wohl funktioniert. Hier ein paar Links zu Beiträgen, die sich mit der der BKA Meldung befassen:
Golem.de: "Löschen statt Sperren funktioniert laut BKA-Zahlen"
Spiegel.de: "BKA-Zahlen zeigen Löscherfolge"
gruen-digital.de: "Eigene Zahlen bringen BKA in Erklärungsnot"
Smirnes Blog: "Löschen statt sperren: Erfolg auf ganzer Linie"

Mal sehen wann der nächste Politiker das Zugangserschwerungsgesetz nun doch anwenden will, weil Löschen statt Sperren nicht funktionieren soll. Eine solche Forderung könnte dann daher kommen, dass die Person die Zahlen des BKA nicht gelesen hat. In dem Fall passt der Satz "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal (…)".

Wenn die Zahlen der Person doch bekannt sind, dann könnte die Forderung darauf hindeuten, dass ganz bewusst gelogen wird. In diesem Fall wird das Problem Kinderpornografie nur vorgeschoben um eine Zensurinfrastruktur zu schaffen.
Darauf, dass dies die eigentliche Motivation hinter dem Gesetz gewesen sein könnte, deuten folgende Forderung nach Einführung hin:
heise.de: "SPD-Sprecherin liebäugelt mit Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen"
heise.de: "Von der Leyen will gegen rechte Inhalte im Netz vorgehen"
netzpolitik.org: "Jugendschützer wollen mehr Netzzensur"
golem.de: "Leyen: Internet droht "rechtsfreier Chaosraum zu werden" (U) "

Durch die Zahlen des BKA würde dann sehr deutlich, das die Person Strukturen einführen will, mit der Zensur betrieben werden kann und wohl auch betrieben wird, auch wenn man dies natürlich niemals zugeben würde.
Wenn eine solche Sperrstruktur erst einmal eingeführt ist, wird es zwangsläufig zu "technischen Pannen" kommen, die dann leider die Seiten betreffen, die unerwünscht sind. Die "technische Panne" wird den Verantwortlichen dann ja ach so furchtbar Leid tun und man wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert. Damit dies sichergestellt ist, wird man sich zusammensetzen und ohne Tabus über alle Aspekte diskutieren.
So oder so ähnlich wird man wahrscheinlich die Standartfloskeln abspielen, wenn die offensichtliche Zensur publik wird.

So manche Person sollte sich ab und zu mal das Grundgesetz durchlesen, das unsere Rechte vor genau solchen Maßnahmen des Staates schützen soll. In Artikel 5 Absatz 1 heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.