Offline Generation vs. Google

Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen die Verantwortlichen von Unternehmen, oder Private beweisen, dass sie die Mechanismen und Funktionsweise der Netzwelt nicht im geringsten verstanden haben.

In der Regel wird gegen Online Aktivisten, oder, nach ihrer Ansicht, Unbequemes so vorgegangen, wie es schon immer gemacht wurde. Mittels Anwälten, Abmahnungen und Gerichten. Im Ergebnis ist man dann oft im Recht und die verklagte Partei muss den Wünschen des Klagenden entsprechen.

In der Offline Welt war damit alles geregelt und man zufrieden. Nicht aber im Netz.

Erstens werden solche Maßnahmen in Windeseile publik und man beschert sich selber wesentlich mehr negative Presse, als die Sache, gegen die man vorgegangen ist, je hätte erreichen können.

Zweitens wird den Klagenden der Streisand Effekt treffen. Der erfolgreich Verklagte wird den Streitgegenstand entfernen müssen. Weil es die Netzgemeinde nun interessiert, werden hunderte andere diese Information bereitstellen. Dies dann meist auf Servern, bei den die Klagende Partei nichts ausrichten kann.

Das beste wäre demnach, das meiste zu tolerieren bzw., oder soweit möglich, mit technischen Mitteln die unliebsamen Dinge zu verhindern. Ebenso könnte man ja auch auf die andere Partei zugehen und das, als problematisch angesehen, im Gespräch klären.

Belgiens Zeitungen haben demonstriert, wie man es nicht macht. Man ging mittels Leistungsschutzrecht gegen Google gerichtlich erfolgreich vor. Im Ergebnis durfte Google die Seiten mit Bezahlinhalten nicht mehr in seinem Nachrichtendienst aufnehmen.
Google hat dann die betroffen Seiten aus dem Index entfernt. Was folgte war abzusehen. Weil die Seiten auch nicht mehr bei der Suche angezeigt werden, sinken nun die Einnahmen.

Wären die Verlage in der Online Welt angekommen, hätten sie das Klagen gelassen und ihre robots.txt derart gestaltet, das Google nur das Gewünschte indexiert. Es erfordert nur geringen Aufwand und ist effektiv, da Google sich an die Anweisungen hält.

Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen ein Leistungsschutzrecht einzuführen, was auch als "lex-google" bezeichnet wird. Gegen das Vorhaben gibt es aber Widerstand, wie zum Beispiel die Initiative "IGEL".

Ich wage mal die Prognose, dass, wenn es eingeführt wird, die deutschen Verlage nicht aus den Fehlern anderer gelernt haben werden. Als Folge dessen werden sie wie ihre belgischen Kollegen vorgehen und die gleiche Bauchlandung machen.